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UZ vom 15.05.2026 von Vincent Cziesla

Landespolitiker wollen Gefängnisstrafen für „Leugnung des Existenzrechts Israels“ durchsetzen

Antisemiten im Bundesrat

Nach der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag rieb sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit die Augen. Im Handstreich hatte die Länderkammer das große „Entlastungsprojekt“ der schwarz-roten Koalition – die steuerfreie 1.000-Euro-Prämie – beerdigt. Weniger Aufmerksamkeit erhielt die zweite geplante Beerdigung. Denn mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staats Israel“ soll nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fallen, was den Fantasievorgaben der „deutschen Staatsräson“ widerspricht.

Der vom Land Hessen eingebrachte und nun in den Rechtsausschuss verwiesene Entwurf droht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für den, der „in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Niema Movassat („Die Linke“) kommentierte auf der Plattform X, das sei der „verrückteste Gesetzentwurf, den ich jemals gesehen habe“. Auch die vom Blog „Legal Tribune Online“ befragten Experten schauen sich fragend um. Schließlich gilt: „Leugnen könne man grundsätzlich nur Tatsachen, wie etwa den Holocaust, dagegen gehe es beim Existenzrecht Israels um ein Recht.“ Aber auch dieses „Existenzrecht“ bleibe im Dunkeln. Denn dabei handele es „sich nicht um eine völkerrechtliche Kategorie“.

Die kurze Debatte im Bundesrat zeigte sich von solchen rechtlichen Feinheiten vollkommen unbeeindruckt. Selbstredend spielten weder der israelische Genozid im Gazastreifen noch die Kriege gegen den Iran und den Libanon eine Rolle. Die „Meinungsfreiheit des Grundgesetzes ist nicht grenzenlos“, erklärte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). „Unser Grundgesetz und unsere Staatspraxis“ seien ein „Sicherheitsversprechen für uns und den Staat Israel“. Bei der Formulierung handelt es sich um die konsequente Weiterentwicklung der Argumentation, wonach die nirgends festgeschriebene „Staatsräson“ mit den Zielen des Grundgesetzes identisch sei. Folgerichtig tat Heinz sein Bestes, um den Staat Israel mit dem Judentum gleichzusetzen: Für Deutschland sei „die Sicherheit Israels und damit aller Jüdinnen und Juden weltweit Teil der Staatsräson“. Einen Höhepunkt erreichte seine Rede, als er mit Blick auf das Sitzungsdatum am 8. Mai erklärte: „Von deutschem Boden darf nie wieder ein Aufruf zur Vernichtung des jüdischen Staates und jüdischen Lebens ausgehen.“ An dieser Stelle ist ein Blick ins Geschichtsbuch zu empfehlen. Sahen die Nazis anfangs doch im Zionismus und im „jüdischen Staat“ eine Chance, die geplante Vertreibung von Juden aus Deutschland zu forcieren.

Ins gleiche Horn stieß Thomas ­Strobl (CDU), Innenminister Baden-Württembergs. Bei Parolen wie „From the River to the Sea“ handele es sich nicht um „bloße politische Meinungsäußerungen“. Vielmehr seien sie Ausdruck eines „antisemitischen Weltbildes“. Das sei nicht akzeptabel unter dem „Deckmantel der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, auch nicht unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit oder der Freiheit von Kunst und Kultur“.

Nun ist jedoch die Gleichsetzung des Judentums mit dem Staat Israel selbst ein zutiefst antisemitisches Narrativ – das in der Sitzungsvorlage für den Bundesrat auf seine Spitze getrieben wurde. Dort heißt es: „Die Verneinung der Legitimität Israels bedeutet (…) eine Ablehnung der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft und der Bundesrepublik für den Schutz jüdischer Menschen.“ Und weiter: „Diese Meinungsäußerung relativiert damit im Ergebnis nicht nur den Holocaust (…), sondern sie missachtet zugleich die Identitätsprägung der grundgesetzlichen Ordnung als Antwort auf die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus.“ Israelkritik wird zur versteckten Relativierung der Shoah, eine bemerkenswerte Argumentation.

Geschichtsklitterung, die zum Verfassungsrang erhobene Staatsräson und das gezielte Vertauschen von Israel und Judentum sollen den Weg für eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit ebnen und Proteste gegen Besatzung und Genozid unmöglich machen. Was soll eine derartige Instrumentalisierung von Jüdinnen und Juden für die Zwecke des deutschen Imperialismus und der israelischen Kriegspolitik denn sein, wenn nicht Antisemitismus?


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