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DVR Korea/ Malaysia: Stellungnahme des Sprechers des Juristenkomitees Koreas

Am 13. Februar bekam in Malaysia ein Bürger unserer Republik mit Diplomatenpass vor dem Einstieg ins Flugzeug plötzlich einen Herzinfarkt und starb auf dem Weg zum Krankenhaus.

Eigentlich bestätigten das malaysische Außenministerium und die Seite des Krankenhauses, sein Tod sei auf Herzinfarkt zurückzuführen, und teilten unserer Botschaft in Malaysia mit, die das Konsulschutzrecht auf die DVRK-Bürger ausübt, es sei beschlossen, seinen Leichnam unserer Botschaft zu übergeben und ihn zu kremieren.

Demnach forderte unsere Botschaft dazu auf, die Identität des Gestorbenen festzustellen und diesen Leichnam zu übergeben.

Sobald aber an jenem Abend ein konservatives Massenmedium Südkoreas behauptete, dass dieser Bürger laut der „Nachricht der Regierung“ durch Gift von irgendjemandem getötet wurde, mischte sich die Geheimpolizei in Malaysia in diese Affäre ein, machte diese Vermutung zur vollendeten Tatsache und führte die Autopsie durch. Daher wurde die Frage kompliziert.

Unsere Botschaft beleuchtete klar und eindeutig, es sei unnötig, den Leichnam zur Feststellung der Todesursache zu öffnen, weil unser Bürger wegen des Herzinfarkts starb. Überdies könne der Leichnam des Gestorbenen mit Diplomatenpass niemals geöffnet werden, weil er nach der Wiener Konvention eine exterritoriale Existenz ist.

Aber die malaysische Seite ignorierte nicht nur unsere gerechten Forderungen sondern auch das Völkerrecht und öffnete ohne irgendeine Vereinbarung mit uns oder unsere Anwesenheit gewaltweise den Leichnam, sondern redete auch davon, ohne Veröffentlichung der Obduktionsergebnisse sogar die 2. Leichenöffnung zu versuchen. weiterlesen